Was ist ADiA ?
Der Andere Dienst im Ausland (ADiA) wurde 1986 durch eine
Änderung des Zivildienstgesetz erstmals möglich. Er ist
eine Alternative zum "herkömmlichen" Zivildienst bei dem
anerkannte Kriegsdienstverweigerer für mindestens 11 Monate
ihre Koffer packen, um sich in einem anderen Land sozial zu
engagieren. Nach §14b Zivildienstgesetz muss der dort
sogenannte Andere Dienst im Ausland (ADiA) mindestens 2
Monate länger dauern, als der Zivildienst in Deutschland.
Die Projekte bzw. Einsatzstellen müssen vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
anerkannt sein und der Einsatz muss von einer in
Deutschland ansässigen Trägerorganisationen durchgeführt
werden. Die Projekte müssen den Interessen der
Bundesrepublik Deutschland dienen und sollen das friedliche
Zusammenleben der Völker fördern. Im Hinblick auf die
staatsrechtliche Seite ist man als Wehr- oder
Zivildienstleistender im Bezug auf die Anrechnung als
Wartesemester gleichgestellt. Im Gegensatz zum Zivildienst
hat der Freiwillige allerdings Anspruch zum Kindergeld.
Jedoch besteht seitens des Staates keinerlei
Zahlungspflicht, wie sie für Zivildienstleistende üblich
sind (Sold, Sozialversicherung, Kleidergeld, Verpflegung
etc.). Der "Andere Dienst im Ausland" ist ein Dienst, der
auf der Basis eines privaten Dienstverhältnisses zwischen
Dienstleistendem und einer anerkanntem Träger (in dem Fall
der SFD Kassel) durchgeführt wird. Insofern gelten die
Bedingungen, die zwischen diesen beiden vertraglich
vereinbart werden (siehe Rahmenbedingungen). Dies betrifft
z.B. die Dauer des Dienstes oder auch Urlaubsregelungen,
Taschengeldzahlungen, ‹Übernahme der Kosten für die
Kranken- und Haftpflichtversicherung. Wird der ADiA
vorzeitig beendet, wird die in dem Dienst abgeleistete
Zeit, sofern sie zwei Monate übersteigt, auf den
Zivildienst angerechnet.
Anforderungen des SFD an Freiwillige
- Öffentlichkeitsarbeit
- Teilnahme an Vorbereitungs-/ Zwischen-/ und
Nachbereitungsseminar
- Monatliche Berichte
Pädagogische Betreuung (Vor- und
Nachbereitungsseminare):
Zur Vor- und Nachbereitung des Einsatzes im
Ausland im Rahmen des ADiA werden in Kassel 3 Seminare (2
vor der Ausreise, 1 nach der Rückkehr) durchgeführt.
Finanzierung, Spenden:
Da der SFD nicht über genügend Eigenmittel
verfügt, sind wir für alle Projekte auf Spendenmittel
angewiesen. Daher ist für uns unter anderem die
Bereitschaft jedes Freiwilligen wichtig, einen festen
Spender/Innen- und Unterstützer/Innenkreis aufzubauen, um
so zur Finanzierung des Einsatzes beizutragen. Je nach
Gastland entsteht ein Finanzierungsbedarf von 2.000 bis
6.000 EUR Gesamtkosten (einschließlich des persönlichen
Bedarfs des Freiwilligen).
Versicherung, Auslandskrankenversicherung,
Unfallversicherung:
Versicherungen werden durch den Sozialen
Friedensdienst Kassel e.V. abgeschlossen. Beinhaltet sind
Krankenversicherung, Unfallversicherung, Privathaftpflicht
und Pflegeversicherung.
Freiwilligendienste für nicht Zivildienstpflichtige
im außereuropäischen Ausland
Längerfristige Freiwilligendienste können
auch von nicht Zivildienstpflichtigen Personen geleistet
werden. Die Einsatzstellen des SFD im Ausland sind
grundsätzlich auch für Frauen bzw. nicht
Zivildienstpflichtige geöffnet. Um vor Ort sinnvoll
arbeiten zu können, sollte die Einsatzzeit von
Freiwilligen, die nicht aufgrund ihrer Wehrpflicht bzw.
nach § 14b/c ff Zivildienstgesetz zu einer gesetzlich
festgelegten Dienstzeit verpflichtet sind, auch 12 Monate
betragen.
Infomaterial anfordern unter: bitte schicken Sie uns eine Email mit dem Betreff: Information ADiA