Was ist ADiA ?


Der Andere Dienst im Ausland (ADiA) wurde 1986 durch eine Änderung des Zivildienstgesetz erstmals möglich. Er ist eine Alternative zum "herkömmlichen" Zivildienst bei dem anerkannte Kriegsdienstverweigerer für mindestens 11 Monate ihre Koffer packen, um sich in einem anderen Land sozial zu engagieren. Nach §14b Zivildienstgesetz muss der dort sogenannte Andere Dienst im Ausland (ADiA) mindestens 2 Monate länger dauern, als der Zivildienst in Deutschland. Die Projekte bzw. Einsatzstellen müssen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anerkannt sein und der Einsatz muss von einer in Deutschland ansässigen Trägerorganisationen durchgeführt werden. Die Projekte müssen den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dienen und sollen das friedliche Zusammenleben der Völker fördern. Im Hinblick auf die staatsrechtliche Seite ist man als Wehr- oder Zivildienstleistender im Bezug auf die Anrechnung als Wartesemester gleichgestellt. Im Gegensatz zum Zivildienst hat der Freiwillige allerdings Anspruch zum Kindergeld. Jedoch besteht seitens des Staates keinerlei Zahlungspflicht, wie sie für Zivildienstleistende üblich sind (Sold, Sozialversicherung, Kleidergeld, Verpflegung etc.). Der "Andere Dienst im Ausland" ist ein Dienst, der auf der Basis eines privaten Dienstverhältnisses zwischen Dienstleistendem und einer anerkanntem Träger (in dem Fall der SFD Kassel) durchgeführt wird. Insofern gelten die Bedingungen, die zwischen diesen beiden vertraglich vereinbart werden (siehe Rahmenbedingungen). Dies betrifft z.B. die Dauer des Dienstes oder auch Urlaubsregelungen, Taschengeldzahlungen, ‹Übernahme der Kosten für die Kranken- und Haftpflichtversicherung. Wird der ADiA vorzeitig beendet, wird die in dem Dienst abgeleistete Zeit, sofern sie zwei Monate übersteigt, auf den Zivildienst angerechnet.


Anforderungen des SFD an Freiwillige

- Öffentlichkeitsarbeit
- Teilnahme an Vorbereitungs-/ Zwischen-/ und Nachbereitungsseminar
- Monatliche Berichte

Pädagogische Betreuung (Vor- und Nachbereitungsseminare):

Zur Vor- und Nachbereitung des Einsatzes im Ausland im Rahmen des ADiA werden in Kassel 3 Seminare (2 vor der Ausreise, 1 nach der Rückkehr) durchgeführt.

Finanzierung, Spenden:

Da der SFD nicht über genügend Eigenmittel verfügt, sind wir für alle Projekte auf Spendenmittel angewiesen. Daher ist für uns unter anderem die Bereitschaft jedes Freiwilligen wichtig, einen festen Spender/Innen- und Unterstützer/Innenkreis aufzubauen, um so zur Finanzierung des Einsatzes beizutragen. Je nach Gastland entsteht ein Finanzierungsbedarf von 2.000 bis 6.000 EUR Gesamtkosten (einschließlich des persönlichen Bedarfs des Freiwilligen).

Versicherung, Auslandskrankenversicherung, Unfallversicherung:

Versicherungen werden durch den Sozialen Friedensdienst Kassel e.V. abgeschlossen. Beinhaltet sind Krankenversicherung, Unfallversicherung, Privathaftpflicht und Pflegeversicherung.

Freiwilligendienste für nicht Zivildienstpflichtige im außereuropäischen Ausland

Längerfristige Freiwilligendienste können auch von nicht Zivildienstpflichtigen Personen geleistet werden. Die Einsatzstellen des SFD im Ausland sind grundsätzlich auch für Frauen bzw. nicht Zivildienstpflichtige geöffnet. Um vor Ort sinnvoll arbeiten zu können, sollte die Einsatzzeit von Freiwilligen, die nicht aufgrund ihrer Wehrpflicht bzw. nach § 14b/c ff Zivildienstgesetz zu einer gesetzlich festgelegten Dienstzeit verpflichtet sind, auch 12 Monate betragen.

Infomaterial anfordern unter: bitte schicken Sie uns eine Email mit dem Betreff:           Information ADiA                         Email Kopie